{"id":1360,"date":"2025-03-03T08:34:11","date_gmt":"2025-03-03T08:34:11","guid":{"rendered":"https:\/\/wisch-engineering.com\/?page_id=1360"},"modified":"2025-03-03T08:58:27","modified_gmt":"2025-03-03T08:58:27","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wisch-engineering.com\/de\/agbs\/","title":{"rendered":"AGBs"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"1360\" class=\"elementor elementor-1360 elementor-1354\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-8cc584f elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"8cc584f\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-fec1e04\" data-id=\"fec1e04\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-74afac4 elementor-widget elementor-widget-spacer\" data-id=\"74afac4\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"spacer.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-spacer\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-spacer-inner\"><\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7edecc8 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"7edecc8\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">AGBs<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6a59d15 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"6a59d15\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p class=\"p1\">\u00a0<\/p><p class=\"p2\"><b>1. Geltungsbereich <\/b>1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten f\u00fcr alle unsere Ge-sch\u00e4ftsbeziehungen mit unseren Kunden (\u201eK\u00e4ufer\u201c). Die Allgemeinen Verkaufsbedingun-gen gelten nur, sofern der K\u00e4ufer Unternehmer (\u00a7 14 BGB), eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen im Sinne von \u00a7 310 Absatz 1 BGB ist.<\/p><p class=\"p2\">1.2 Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich. Abweichende, entge-genstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdr\u00fccklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der K\u00e4ufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir den AGB nicht ausdr\u00fccklich widersprochen ha-ben.<\/p><p class=\"p2\">1.3 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber den Verkauf und\/oder die Lieferung beweglicher Sachen (\u201eWare\u201c). Unber\u00fccksichtigt bleibt, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (\u00a7\u00a7 433, 650 BGB). Die Allgemeinen Ver-kaufsbedingungen gelten, sofern nicht anderweitig vereinbart, in der zum Zeitpunkt der Bestellung des K\u00e4ufers g\u00fcltigen bzw. in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch f\u00fcr gleichartige k\u00fcnftige Vertr\u00e4ge, ohne dass wir als Ver-k\u00e4ufer wieder auf sie einzelfallbezogen hinweisen m\u00fcssten<\/p><p class=\"p2\">1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem K\u00e4ufer (einschlie\u00dflich Ne-benabreden, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) und Angaben in unserer Auftragsbest\u00e4ti-gung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen. F\u00fcr den Inhalt derar-tiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Best\u00e4tigung ma\u00dfgebend.<\/p><p class=\"p2\">1.5 Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen sowie Anzeigen des K\u00e4ufers hinsichtlich des Vertrags (z. B. M\u00e4ngelanzeigen, Fristsetzungen, R\u00fccktritt oder Minderung) sind schriftlich, also in Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften sowie weitere Nachweise (ggf. bei Zweifeln \u00fcber die Legitimation des Erkl\u00e4renden) bleiben unber\u00fchrt.<\/p><p class=\"p3\">1.6 Sofern Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften erfolgen, ist zu beachten, dass diesen lediglich eine klarstellende Bedeutung zukommt. Es gelten die gesetzlichen Vor-schriften &#8211; auch wenn keine entsprechende Klarstellung erfolgt ist &#8211; in den Grenzen, in de-nen sie nicht durch die Allgemeinen Verkaufsbedingungen abge\u00e4ndert oder ausgeschlos-sen werden.<\/p><p class=\"p3\"><b>2. Angebot und Vertragsabschluss <\/b>2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn wir dem K\u00e4ufer Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pl\u00e4ne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen) sowie sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen (auch in elektronischer Form), \u00fcberlassen haben. An allen in Zusammen-hang mit der Auftragserteilung dem K\u00e4ufer \u00fcberlassenen Unterlagen behalten wir uns Ei-gentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich ge-macht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem K\u00e4ufer unsere ausdr\u00fcckliche schriftli-che Zustimmung<b>. <\/b><b><\/b><\/p><p class=\"p3\">2.2 Bei der Bestellung der Ware durch den K\u00e4ufer handelt es sich um ein unverbindliches Vertragsangebot nach \u00a7 145 BGB. F\u00fcr den Fall, dass sich aus der Bestellung nichts An-derweitiges ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wo-chen nach dessen Zugang bei uns anzunehmen<b>. <\/b><b><\/b><\/p><p class=\"p5\">2<\/p><p class=\"p3\">2.3 Die Annahme des Vertragsangebots von Seiten des K\u00e4ufers kann entweder schriftlich (z. B. durch eine Auftragsbest\u00e4tigung) oder durch Auslieferung der Ware an den K\u00e4ufer er-kl\u00e4rt werden. F\u00fcr den Fall, dass wir als Verk\u00e4ufer das Angebot des K\u00e4ufers nicht inner-halb der Frist von Ziffer 2.2. annehmen, sind an den K\u00e4ufer \u00fcbermittelte Unterlagen un-verz\u00fcglich an uns zur\u00fcckzusenden<b>. <\/b><b><\/b><\/p><p class=\"p3\">2.4 Zeichnungen, Abbildungen, Ma\u00dfe, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur ver-bindlich, wenn dies ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wird.<\/p><p class=\"p3\">2.5 Die Angestellten des Verk\u00e4ufers sind nicht befugt, m\u00fcndliche Nebenabreden zu treffen oder m\u00fcndliche Zusicherungen zu geben, die \u00fcber den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.<\/p><p class=\"p3\"><b>3. Preise und Zahlungsvereinbarungen <\/b>3.1 Soweit nicht anders angegeben, h\u00e4lt sich der Verk\u00e4ufer an die in seinen Angeboten ent-haltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Ma\u00dfgebend sind ansonsten die in der Auftragsbest\u00e4tigung des Verk\u00e4ufers genannten Preise zuz\u00fcglich der jeweiligen ge-setzlichen Umsatzsteuer. Zus\u00e4tzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert be-rechnet.<\/p><p class=\"p3\">3.2 Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich vor, angebotene und best\u00e4tigte Preise bis zur Auslieferung oder Leistungserbringung zu korrigieren, soweit hierdurch belegten Preissteigerungen nach der Best\u00e4tigung der Preise in H\u00f6he von mindestens 20 % ausgeglichen werden. Der K\u00e4ufer stimmt der Korrektur ausdr\u00fccklich zu.<\/p><p class=\"p3\">3.3 Sofern im Einzelfall schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise ab Lager, zuz\u00fcglich der gesetzli-chen Umsatzsteuer. Die Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preis\u00e4nderungen wegen ver\u00e4nderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten f\u00fcr Lieferungen, die 3 Monate oder sp\u00e4ter nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.<\/p><p class=\"p3\">3.4 Im Rahmen eines Versendungskaufs hat der K\u00e4ufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom K\u00e4ufer gew\u00fcnschten Transportversicherung zu tragen. F\u00fcr den Fall, dass wir nicht die im Einzelfall entstandenen Transportkosten in Rechnung stellen, erheben wir eine Transportkostenpauschale (ausschlie\u00dflich Transportversicherung). Et-waige Z\u00f6lle, Geb\u00fchren, Steuern und sonstige \u00f6ffentliche Abgaben hat der K\u00e4ufer zu tra-gen.<\/p><p class=\"p3\">3.5 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschlie\u00dflich auf das umseitig genannte Konto zu erfol-gen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zul\u00e4ssig.<\/p><p class=\"p3\">3.6 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis f\u00e4llig und zu zahlen innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuf\u00fchren. Einen entsprechenden Vorbehalt erkl\u00e4ren wir sp\u00e4testens mit der Auftragsbest\u00e4tigung.<\/p><p class=\"p3\">3.7 Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des K\u00e4ufers Zahlun-gen zun\u00e4chst auf dessen \u00e4ltere Schulden anzurechnen, und wird den K\u00e4ufer \u00fcber die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, die Zahlung zun\u00e4chst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.<\/p><p class=\"p3\">3.8 Der K\u00e4ufer kommt in Verzug, wenn die vorstehende Zahlungsfrist abl\u00e4uft. W\u00e4hrend des Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz nach \u00a7 288 Absatz 2 BGB in H\u00f6he von neun Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen . Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Gegen\u00fcber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufm\u00e4nnischen F\u00e4llig-keitszins nach \u00a7 353 HGB unber\u00fchrt.<\/p><p class=\"p3\">3.9 Sofern nach Vertragsschluss abzusehen ist, dass unser Anspruch auf Zahlung des Kauf-preises aufgrund von mangelnder Leistungsf\u00e4higkeit von Seiten des K\u00e4ufers gef\u00e4hrdet ist (z.B. durch Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens), sind wir nach den gesetzli-chen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum<\/p><p class=\"p5\">3<\/p><p class=\"p3\">R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt (\u00a7 321 BGB). Bei Vertr\u00e4gen, bei welchen die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) geschuldet ist, k\u00f6nnen wir sofort einen R\u00fcck-tritt erkl\u00e4ren. Die gesetzlichen Vorschriften \u00fcber die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung blei-ben insoweit unber\u00fchrt. 3.10 Der K\u00e4ufer ist zur Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltung oder Minderung, auch wenn M\u00e4ngelr\u00fc-gen oder Gegenanspr\u00fcche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenan-spr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt worden oder unstreitig sind.<\/p><p class=\"p3\"><b>4. Konstruktions\u00e4nderungen <\/b>Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Recht vor, jederzeit Konstruktions\u00e4nderungen vorzuneh-men; er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige \u00c4nderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.<\/p><p class=\"p2\"><b>5. Zur\u00fcckbehaltungsrechte <\/b>Aufrechnungs- oder Zur\u00fcckbehaltungsrechte stehen dem K\u00e4ufer nur f\u00fcr den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten ist, und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht. F\u00fcr den Fall, dass M\u00e4ngel im Rahmen der Liefe-rung auftreten, bleiben die Gegenrechte des K\u00e4ufers, insbesondere gem\u00e4\u00df Ziffer 8.6 Satz 2 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, unber\u00fchrt.<\/p><p class=\"p3\"><b>6. Lieferfrist und Lieferverzug <\/b>6.1 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung ange-geben. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden k\u00f6nnen, bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/p><p class=\"p3\">6.2 Liefer- und Leistungsverz\u00f6gerungen auf Grund h\u00f6herer Gewalt und auf Grund von Ereig-nissen, die dem Verk\u00e4ufer die Lieferung nicht nur vor\u00fcbergehend wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen \u2013 hierzu geh\u00f6ren insbesondere Streik, Aussperrung, beh\u00f6rdliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verk\u00e4ufers oder deren Unterliefe-ranten eintreten \u2013, hat der Verk\u00e4ufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Termi-nen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verk\u00e4ufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p><p class=\"p3\">6.3 F\u00fcr den Fall, dass wir vertraglich vereinbarte Lieferfristen aus Gr\u00fcnden, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten k\u00f6nnen, haben wir den K\u00e4ufer \u00fcber diesen Umstand un-verz\u00fcglich zu informieren und parallel die voraussichtliche bzw. neue Lieferfrist mitzutei-len. Sofern eine versp\u00e4tete Lieferung aufgrund von Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung auch innerhalb der neu bekanntgegebenen Lieferfrist nicht erfolgen kann, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des K\u00e4ufers (in Form der Kaufpreiszahlung) haben wir unverz\u00fcglich zu erstatten. Die Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung ist beispielsweise dann gegeben, wenn eine nicht recht-zeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer stattgefunden hat, wenn wir ein kongru-entes Deckungsgesch\u00e4ft abgeschlossen haben, wenn sonstige St\u00f6rungen in der Liefer-kette (beispielsweise aufgrund von h\u00f6herer Gewalt) gegeben sind oder wenn wir im Ein-zelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.<\/p><p class=\"p3\">6.4 Wenn die Behinderung l\u00e4nger als drei Monate dauert, ist der K\u00e4ufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erf\u00fcllten Teils vom Vertrag zur\u00fcck-zutreten. Verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit oder wird der Verk\u00e4ufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der K\u00e4ufer hieraus keine Schadensersatzanspr\u00fcche herleiten. Auf die ge-nannten Umst\u00e4nde kann sich der Verk\u00e4ufer nur berufen, wenn er den K\u00e4ufer unverz\u00fcglich benachrichtigt<\/p><p class=\"p3\">6.5 Ob ein Lieferverzug von uns als Verk\u00e4ufer gegeben ist, bestimmt sich nach den gesetzli-chen Vorschriften. Voraussetzung f\u00fcr einen Lieferverzug von uns als Verk\u00e4ufer ist jedoch eine Mahnung von Seiten des K\u00e4ufers. F\u00fcr den Fall, dass ein Lieferverzug gegeben ist, kann der K\u00e4ufer den pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens geltend machen. Die Schadenspauschale betr\u00e4gt f\u00fcr jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 1\/12% des<\/p><p class=\"p5\">4<\/p><p class=\"p2\">Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch h\u00f6chstens 3% des Lieferwerts der versp\u00e4tet gelieferten Ware. Wir behalten uns einen entsprechenden Nachweis vor, dass dem K\u00e4u-fer kein Schaden oder lediglich ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist. Dar\u00fcber hinausgehende Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrl\u00e4ssigkeit des Verk\u00e4ufers. 6.6 Der Verk\u00e4ufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist f\u00fcr den K\u00e4ufer nicht von Interesse.<\/p><p class=\"p2\">6.7 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verk\u00e4ufers setzt die rechtzei-tige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des K\u00e4ufers voraus.<\/p><p class=\"p2\">6.8 Kommt der K\u00e4ufer in Annahmeverzug, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, Ersatz des ihm ent-stehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zuf\u00e4lligen Verschlechterung und des zuf\u00e4lligen Untergangs auf den K\u00e4ufer \u00fcber.<\/p><p class=\"p3\">6.9 Die Rechte des K\u00e4ufers gem\u00e4\u00df Ziffer 9 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen und un-sere gesetzlich normierten Rechte, insbesondere im Falle eines Ausschlusses der Leis-tungspflicht (z. B. aufgrund Unm\u00f6glichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und\/oder Nacherf\u00fcllung), bleiben unber\u00fchrt.<\/p><p class=\"p3\"><b>7. Lieferung, Gefahr\u00fcbergang, Abnahme, Annahmeverzug <\/b>7.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager. Bei dem Lager handelt es sich auch um den Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung sowie um den Ort f\u00fcr eine etwaige Nacherf\u00fcllung. F\u00fcr den Fall, dass der K\u00e4ufer die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt haben m\u00f6chte (Versen-dungskauf), hat er die Kosten f\u00fcr die Versendung zu tragen. F\u00fcr den Fall, dass vertraglich nichts vereinbart wurde, k\u00f6nnen wir selbst \u00fcber die Art des Versands (Verpackung, Ver-sandweg, Transportunternehmen) bestimmen.<\/p><p class=\"p3\">7.2 Mit der \u00dcbergabe der Ware an K\u00e4ufer geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Im Rahmen eines Versendungskaufs geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs der Ware, der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware sowie die Verz\u00f6gerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur oder den Frachtf\u00fchrer \u00fcber. F\u00fcr den Fall der vertraglichen Vereinbarung einer Abnahme der Ware ist diese f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang ma\u00dfgeblich. Weitergehende gesetzliche Vor-schriften des Werkvertragsrechts bleiben unber\u00fchrt. Der \u00dcbergabe bzw. der Abnahme der Ware steht es gleich, wenn der K\u00e4ufer im Verzug der Annahme ist.<\/p><p class=\"p3\">7.3 F\u00fcr den Fall, dass sich der K\u00e4ufer in Annahmeverzug befindet oder sich unsere Lieferung aus anderen, vom K\u00e4ufer zu vertretenden Gr\u00fcnden verz\u00f6gert, haben wir gegen den Kl\u00e4-ger einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens einschlie\u00dflich der Mehrauf-wendungen (z. B. Lagerkosten). Sofern dies der Fall ist, stellen dem K\u00e4ufer wir eine pau-schale Entsch\u00e4digung pro Kalendertag (Beginn mit der Lieferfrist bzw. sofern keine Liefer-frist bestimmt ist, mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware) in Rechnung. Ge-setzliche Anspr\u00fcche unsererseits (Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Ent-sch\u00e4digung, K\u00fcndigung) sowie der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens bleiben unber\u00fchrt.<\/p><p class=\"p3\">7.4 Der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens und unsere gesetzlichen Anspr\u00fcche (insbeson-dere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entsch\u00e4digung, K\u00fcndigung) bleiben unber\u00fchrt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldanspr\u00fcche anzurechnen. Dem K\u00e4ufer bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass uns \u00fcberhaupt kein oder nur ein we-sentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.<\/p><p class=\"p3\"><b>8. Eigentumsvorbehalt <\/b>8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller unserer gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor.<\/p><p class=\"p3\">8.2 Bevor nicht eine vollst\u00e4ndige Bezahlung der gesicherten Forderungen erfolgt ist, d\u00fcrfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder an Dritte verpf\u00e4ndet noch zur Si-cherheit \u00fcbereignet werden. Der K\u00e4ufer hat uns unverz\u00fcglich f\u00fcr den Fall, dass ein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z. B.<\/p><p class=\"p5\">5<\/p><p class=\"p2\">Pf\u00e4ndungen) auf die uns geh\u00f6renden Waren erfolgen, schriftlich zu benachrichtigen. So-weit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftet der K\u00e4ufer f\u00fcr den uns entstandenen Ausfall. 8.3 F\u00fcr den Fall eines vertragswidrigen Verhaltens des K\u00e4ufers, insbesondere bei Nichtzah-lung des f\u00e4lligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder\/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Im Herausgabeverlangen ist nicht zugleich eine R\u00fccktrittserkl\u00e4rung enthalten; vielmehr sind wir berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den R\u00fccktritt vorzubehalten. F\u00fcr den Fall, dass der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis nicht bezahlt, m\u00fcssen wir dem K\u00e4ufer vor Geltendmachung dieser Rechte erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben. Dies gilt nur, sofern eine derartige Fristsetzung nach den gesetzli-chen Vorschriften nicht entbehrlich ist.<\/p><p class=\"p2\">8.4 Der K\u00e4ufer ist bis auf Widerruf gem\u00e4\u00df Ziffer 7.4.c befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu ver\u00e4u\u00dfern und\/oder zu verarbeiten. F\u00fcr diesen Fall gelten die nachfolgenden Bestimmungen erg\u00e4nzend: a) Die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse unse-rer Waren unterliegen dem Eigentumsvorbehalt zu deren vollem Wert, wobei wir als Her-steller gelten. F\u00fcr den Fall, dass bei einer Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit den Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen bleibt, erwerben wir Miteigentum im Verh\u00e4ltnis der Rechnungswerte der verbundenen, vermischten oder verarbeiteten Wa-ren. Im \u00dcbrigen gilt f\u00fcr das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie f\u00fcr die unter Eigen-tumsvorbehalt gelieferte Ware. Der K\u00e4ufer tritt auch zu Sicherungszwecken solche Forde-rungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grund-st\u00fcck gegen einen Dritten erwachsen. F\u00fcr diesen Fall nehmen wir die Abtretung an.<\/p><p class=\"p2\">b) Der K\u00e4ufer tritt uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt bzw. in H\u00f6he unseres etwai-gen Miteigentumsanteils gem\u00e4\u00df Ziffer 7.4.a zu Sicherungszwecken die aus dem Weiter-verkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte in H\u00f6he des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer) ab. Die Abtretung nehmen wir an. Die gem\u00e4\u00df Ziffer 7.2 aufgef\u00fchrten Pflichten des K\u00e4ufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.<\/p><p class=\"p2\">c) Der K\u00e4ufer bleibt neben uns zur Einziehung der Forderung erm\u00e4chtigt. Solange der K\u00e4u-fer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegen\u00fcber nachkommt, kein Mangel der Leis-tungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Aus\u00fcbung eines Rechts gem\u00e4\u00df Ziffer 7.3 geltend machen, verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen. Sofern wir die Aus\u00fcbung eines Rechts gem\u00e4\u00df Ziffer 7.3 geltend machen, k\u00f6nnen wir vom K\u00e4ufer die Bekanntmachung der abgetretenen Forderungen und deren Schuldner verlangen, sowie dass der K\u00e4ufer alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtre-tung mitteilt. Dar\u00fcber hinaus sind wir berechtigt, die Weiterver\u00e4u\u00dferungsbefugnis des K\u00e4ufers sowie dessen Befugnis zur Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehen-den Waren zu widerrufen.<\/p><p class=\"p3\">d) F\u00fcr den Fall, dass der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10% \u00fcbersteigt, geben wir auf Verlangen des K\u00e4ufers Sicherheiten nach unserer Wahl frei.<\/p><p class=\"p3\">8.5 Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn \u00fcbergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kos-ten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wassersch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versi-chern (Hinweis: nur zul\u00e4ssig bei Verkauf hochwertiger G\u00fcter). M\u00fcssen Wartungs- und In-spektionsarbeiten durchgef\u00fchrt werden, hat der K\u00e4ufer diese auf eigene Kosten rechtzei-tig auszuf\u00fchren.<\/p><p class=\"p3\"><b>9. M\u00e4ngelanspr\u00fcche des K\u00e4ufers <\/b>9.1 F\u00fcr die Rechte des K\u00e4ufers bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln (einschlie\u00dflich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgem\u00e4\u00dfer Montage\/Installation oder mangelhafter<\/p><p class=\"p5\">6<\/p><p class=\"p3\">Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes be-stimmt ist. Hiervon unber\u00fchrt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber den Ver-brauchsg\u00fcterkauf (\u00a7\u00a7 474 ff. BGB) und die Rechte des K\u00e4ufers aus gesondert abgegebe-nen Garantien, insbesondere von Seiten des Herstellers. 9.2 Vereinbarungen, welche wir hinsichtlich der Beschaffenheit und die vorausgesetzte Ver-wendung der Ware (umfasst sind auch Zubeh\u00f6r und Anleitungen) mit K\u00e4ufern getroffen haben, bilden regelm\u00e4\u00dfig die Grundlage unserer M\u00e4ngelhaftung im Rahmen der Gew\u00e4hr-leistung. Eine Beschaffenheitsvereinbarung umfasst alle Produktbeschreibungen sowie Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns zum Zeit-punkt des Vertragsschlusses \u00f6ffentlich bekannt gemacht waren. F\u00fcr den Fall, dass keine Beschaffenheit vereinbart wurde, ist nach der Vorschrift des \u00a7 434 Absatz 3 BGB zu beur-teilen, ob ein Mangel gegeben ist. Vor diesem Hintergrund ist zu beachten, dass \u00f6ffentlich get\u00e4tigte \u00c4u\u00dferungen des Herstellers im Rahmen von Werbung oder auf dem Etikett der Ware den \u00c4u\u00dferungen sonstiger Dritter vorgehen.<\/p><p class=\"p3\">9.3 F\u00fcr Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten ist zu beachten, dass wir nur verpflichtet sind, eine Bereitstellung sowie eine Aktualisierung der digitalen Inhalte vorzunehmen, soweit sich dies ausdr\u00fccklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung ge-m\u00e4\u00df Ziffer 8.2 ergibt. Wir \u00fcbernehmen keine Haftung f\u00fcr \u00f6ffentliche \u00c4u\u00dferungen des Her-stellers und sonstiger Dritter.<\/p><p class=\"p3\">9.4 F\u00fcr M\u00e4ngel, die der K\u00e4ufer gem\u00e4\u00df \u00a7 442 BGB bei Vertragsschluss kennt oder grob fahr-l\u00e4ssig nicht kennt, haften wir nicht.<\/p><p class=\"p3\">9.5 M\u00e4ngelanspr\u00fcche des K\u00e4ufers bestehen nur, soweit der K\u00e4ufer seinen gesetzlichen Un-tersuchungs- und Anzeigepflichten (\u00a7\u00a7 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Sofern es sich bei der Ware um Baustoffe oder um andere, zum Einbau oder sonstigen zur Weiterverar-beitung bestimmten Waren handelt, ist eine Untersuchung unmittelbar vor der Verarbei-tung vorzunehmen. Eine schriftliche Anzeige an uns hat unverz\u00fcglich zu erfolgen, sofern sich im Rahmen der Lieferung, der Untersuchung oder zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt ein Mangel zeigt. Schriftlich anzuzeigen sind offensichtliche M\u00e4ngel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und nicht erkennbare M\u00e4ngel innerhalb der gleichen Frist ab Feststellung der M\u00e4ngel. F\u00fcr den Fall, dass der K\u00e4ufer seine Verpflichtung zur ordnungs-gem\u00e4\u00dfen Untersuchung und\/oder M\u00e4ngelzeige vers\u00e4umt oder nicht wahrnimmt, ist eine Haftung unsererseits f\u00fcr den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df ange-zeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Sofern die Ware zum Einbau, zur Anbringung oder zur Installation bestimmt war, gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Nichteinhaltung bzw. Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenkundig wurde. F\u00fcr diesen Fall stehen dem K\u00e4ufer keine Anspr\u00fcche auf Ersatz der &#8222;Ein- und Ausbaukosten&#8220; zu.<\/p><p class=\"p3\">9.6 Sofern die gelieferte Ware mangelhaft sein sollte, steht uns als Verk\u00e4ufer ein Wahlrecht zu, ob wir eine Nacherf\u00fcllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) erbringen. F\u00fcr den Fall, dass die von uns gew\u00e4hlte Art der Nacherf\u00fcllung f\u00fcr den K\u00e4ufer im Einzelfall unzumutbar ist, kann er sie verweigern. Es bleibt uns jedoch vorbehalten, die Nacherf\u00fcllung unter den ge-setzlichen Voraussetzungen zu verweigern. Zudem sind wir berechtigt, die von uns zu er-bringende Nacherf\u00fcllung davon abh\u00e4ngig zu machen, dass der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kauf-preis bezahlt. Dem K\u00e4ufer steht jedoch das Recht zu, einen im Verh\u00e4ltnis zum Mangel an-gemessenen Teil des Kaufpreises zur\u00fcckzubehalten.<\/p><p class=\"p3\">9.7 F\u00fcr die zu leistende Nacherf\u00fcllung hat der K\u00e4ufer uns die notwendige Zeit und Gelegen-heit einzur\u00e4umen. Insbesondere hat der K\u00e4ufer uns die Sache, f\u00fcr welche er einen Man-gel geltend gemacht hat, zu Pr\u00fcfungszwecken zu \u00fcbergeben. F\u00fcr den Fall, dass wir eine Nachlieferung einer mangelfreien Sache durchf\u00fchren, hat der K\u00e4ufer uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zur\u00fcckzugeben. Einen R\u00fcckgabeanspruch steht dem K\u00e4ufer jedoch nicht zu.<\/p><p class=\"p3\">9.8 Sofern wir uns vertraglich nicht dazu verpflichtet haben, umfasst die Nacherf\u00fcllung weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den<\/p><p class=\"p5\">7<\/p><p class=\"p2\">Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache. Hiervon unber\u00fchrt bleiben Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers auf Ersatz der &#8222;Ein- und Ausbaukosten&#8220;. 9.9 Die Aufwendungen, welche zu Pr\u00fcfungszwecken und zur Nacherf\u00fcllung notwendig sind (Transport-, Arbeits-, und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten), erstatten wir nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Vorschriften sowie diesen Allgemeinen Verkaufsbedin-gungen f\u00fcr den Fall, dass ein Mangel vorliegt. Wir k\u00f6nnen jedoch vom K\u00e4ufer aufgrund eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens entstandenen Kosten f\u00fcr den Fall erstattet verlangen, dass der K\u00e4ufer wusste oder h\u00e4tte erkennen k\u00f6nnen, dass tats\u00e4chlich kein Mangel vorliegt.<\/p><p class=\"p2\">9.10 Der K\u00e4ufer hat das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und den Ersatz der hierzu ob-jektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, wenn ein dringender Fall vorliegt (z. B. bei Gefahr in Bezug auf die Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Sch\u00e4den). Der K\u00e4ufer hat uns im Falle einer Selbstvornahme unverz\u00fcglich zu informieren. F\u00fcr den Fall, dass wir berechtigt w\u00e4ren, eine Nacherf\u00fcllung nach den gesetzlichen Vor-schriften zu verweigern, hat der K\u00e4ufer kein Recht zur Selbstvornahme.<\/p><p class=\"p2\">9.11 Der K\u00e4ufer kann nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn eine vom K\u00e4ufer f\u00fcr die Nacherf\u00fcllung zu setzende Frist er-folglos abgelaufen ist oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. F\u00fcr den Fall eines nicht erheblichen Mangels steht dem K\u00e4ufer jedoch kein R\u00fccktrittsrecht zu.<\/p><p class=\"p2\">9.12 Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers auf Aufwendungsersatz gem\u00e4\u00df \u00a7 445a Absatz 1 BGB sind ausge-schlossen, es sei denn, dass es sich bei dem letzten Vertrag in der Lieferkette um einen Verbrauchsg\u00fcterkauf (\u00a7\u00a7 478, 474 BGB) oder um einen Verbrauchervertrag \u00fcber die Be-reitstellung digitaler Produkte (\u00a7\u00a7 445c Satz 2, 327 Absatz 5, 327u BGB) handelt.<\/p><p class=\"p3\">9.13 Schadensersatzanspr\u00fcche oder Anspr\u00fcche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des K\u00e4ufers (\u00a7 284 BGB) bestehen auch bei Vorliegen eines Mangels lediglich nach Ma\u00dfgabe von Ziffer 9 und Ziffer 10.<\/p><p class=\"p3\"><b>10. Verj\u00e4hrung <\/b>10.1 Die Allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche, welche aus Sach- oder Rechtsm\u00e4ngeln resultieren, betr\u00e4gt abweichend von \u00a7 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Ablieferung. F\u00fcr den Fall, dass eine Abnahme vertraglich vereinbart wurde, beginnt die Verj\u00e4hrung mit Abnahme.<\/p><p class=\"p3\">10.2 Die Verj\u00e4hrungsfrist betr\u00e4gt gem\u00e4\u00df der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (\u00a7\u00a7 438 Absatz 1 Nr. 2 BGB) f\u00fcr den Fall, dass es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwen-det worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff). Dies gilt vorbehalt-lich der weiteren gesetzlichen Sonderregelungen zur Verj\u00e4hrung (insbesondere \u00a7 438 Ab-satz 1 Nr. 1, Absatz 3, \u00a7\u00a7 444, 445b BGB)<\/p><p class=\"p3\">10.3 Die vorstehenden Verj\u00e4hrungsfristen des Kaufrechts finden auch f\u00fcr vertragliche und au-\u00dfervertragliche Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers Anwendung, die auf einem Man-gel der Ware beruhen, es sei denn, dass die Anwendung der regelm\u00e4\u00dfigen gesetzlichen Verj\u00e4hrung gem\u00e4\u00df der \u00a7\u00a7 195, 199 BGB im Einzelfall zu einer k\u00fcrzeren Verj\u00e4hrung f\u00fchren w\u00fcrde. Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers gem\u00e4\u00df Ziffer 10.1 und 10.2.a) sowie sol-che nach dem Produkthaftungsgesetz verj\u00e4hren ausschlie\u00dflich nach den gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/p><p class=\"p3\"><b>11. Patente <\/b>11.1 Der Verk\u00e4ufer wird den K\u00e4ufer und dessen Abnehmer wegen Anspr\u00fcchen aus Verletzun-gen von Urheberrechten, Marken oder Patenten freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom K\u00e4ufer. Die Freistellungsverpflichtung des Verk\u00e4ufers ist betragsm\u00e4\u00dfig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p><p class=\"p3\">11.2 Zus\u00e4tzliche Voraussetzung f\u00fcr die Freistellung ist, dass dem Verk\u00e4ufer die F\u00fchrung von Rechtsstreiten \u00fcberlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschlie\u00dflich der Bauweise der Liefergegenst\u00e4nde des Verk\u00e4ufers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.<\/p><p class=\"p5\">8<\/p><p class=\"p3\">11.3 Der Verk\u00e4ufer hat wahlweise das Recht, sich von den in Abs. 1 \u00fcbernommenen Verpflich-tungen dadurch zu befreien, dass er entweder a) die erforderlichen Lizenzen bez\u00fcglich der angeblich verletzten Patente beschafft oder b) dem K\u00e4ufer einen ge\u00e4nderten Lieferge-genstand bzw. Teile davon zur Verf\u00fcgung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bez\u00fcglich des Liefergegenstandes beseitigen.<\/p><p class=\"p2\"><b>12. Sonstige Haftung <\/b>12.1 Wir als Verk\u00e4ufer haften, soweit sich aus diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, ein-schlie\u00dflich der nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes ergibt, bei Verletzungen von vertraglichen und au\u00dfervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Ma\u00dfgaben.<\/p><p class=\"p2\">12.2 Im Rahmen der Verschuldenshaftung haften wir, dahinstehend aus welchem Rechts-grund, auf Schadensersatz, lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Im Falle von einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbe-schr\u00e4nkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur: a) f\u00fcr Sch\u00e4den, die aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, resul-tieren,<\/p><p class=\"p3\">b) f\u00fcr Sch\u00e4den, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten an, de-ren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Vertragsdurchf\u00fchrung erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) resultieren. Unsere Haf-tung ist f\u00fcr diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintre-tenden Schadens limitiert.<\/p><p class=\"p3\">12.3 Die sich gem\u00e4\u00df Ziffer 10.2 ergebenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten auch gegen\u00fcber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach ge-setzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Soweit ein Mangel arglistig verschwiegen und eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Ware \u00fcbernommen wurde, finden die Haftungs-beschr\u00e4nkungen keine Geltung. Dies gilt ebenfalls f\u00fcr Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p><p class=\"p3\">12.4 Der K\u00e4ufer kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht aus einem Mangel resultiert, nur f\u00fcr den Fall, dass wir als Verk\u00e4ufer die Pflichtverletzung zu vertreten haben, zur\u00fccktreten oder k\u00fcndigen.<\/p><p class=\"p3\">12.5 Ein K\u00fcndigungsrecht des K\u00e4ufers (insbesondere gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 650, 648 BGB) wird ausge-schlossen. Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.<\/p><p class=\"p3\"><b>13. Geheimhaltung <\/b><b><\/b><\/p><p class=\"p3\">Falls nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Verk\u00e4ufer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen des K\u00e4ufers nicht als vertraulich.<\/p><p class=\"p3\"><b>14. Rechtswahl und Gerichtsstand; Teilnichtigkeit <\/b>14.1 F\u00fcr diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns als Verk\u00e4ufer und dem K\u00e4ufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus-schluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.<\/p><p class=\"p3\">14.2 Handelt es sich bei dem K\u00e4ufer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderver-m\u00f6gen, ist unser Gesch\u00e4ftssitz in Berlin ausschlie\u00dflicher, und auch internationaler Ge-richtsstand, f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergeben-den Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der K\u00e4ufer Unternehmer im Sinne von \u00a7 14 BGB ist.<\/p><p class=\"p3\">14.3 Zur Erhebung einer Klage am Erf\u00fcllungsort der Lieferverpflichtung gem\u00e4\u00df diesen Allge-meinen Verkaufsbedingungen bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemei-nen Gerichtsstand des K\u00e4ufers sind wir dar\u00fcber hinaus berechtigt. Hiervon unber\u00fchrt blei-ben vorrangige gesetzliche Vorschriften (ausschlie\u00dfliche Gerichtsst\u00e4nde)<b>. <\/b><b><\/b><\/p><p class=\"p5\">9<\/p><p class=\"p3\">14.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rah-men sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirk-samkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht ber\u00fchrt.<\/p><p class=\"p6\">Wisch Engineering GmbH<\/p><p class=\"p6\">G\u00fcltig ab: 01.01.2024<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGBs \u00a0 1. Geltungsbereich 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten f\u00fcr alle unsere Ge-sch\u00e4ftsbeziehungen mit unseren Kunden (\u201eK\u00e4ufer\u201c). 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